Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Berlin-Spandau, Berlin-Mitte und vielen weiteren Stadtteilen
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sind regelmäßige Beratungseinsätze verpflichtend.
- Pflegegrad 2 bis 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 bis 5: alle 3 Monate
Diese Termine dienen nicht nur der Kontrolle, sondern vor allem Ihrer Unterstützung.
Wir führen diese Beratung zuverlässig durch – unkompliziert und auf Augenhöhe.

